SchaftrohrVon der VwV-StVO gefordertIn der Verwaltungsvorschrift zur StVO (§§ 39 bis 43 III 3a) wird gefordert:"Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen.
Eigenschaften
• Allein die Gütebedingungen der GVZ sind anerkannt
• Das RAL-Gütesiegel, das auf jedem geprüften Verkehrszeichen aufgebracht ist, gewährleistet die Forderung der Verwaltungsvorschrift der StVO.In Baustellen nur GütequalitätSpeziell in Baustellen lauern außerordentliche Gefahren für Kraftfahrer
• In den "Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) werden deshalb ausdrücklich auch an Arbeitsstellen Güteverkehrszeichen vorgeschrieben
• Beschädigte oder verbeulte Schilder dürfen nicht verwendet werden.Verzinkt, aus Vierkantrohr 40 x 40 mm