DIN A5 • jede Erste Hilfe Leistung ist nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren und diese Dokumentation ist 5 Jahre verfügbar zu halten Weitere technische
Eigenschaften
• Einsatzzweck: Dokumentation von Betriebsunfällen
• Aufbewahrungspflicht: 5 Jahre