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Arbeitsschutz auf Baustellen
Der Arbeitsschutz auf eine Baustelle betrifft zwei verschiedene Bereiche, da gerade dieser Arbeitsplatz ein höheres Maß einer Gefährdung mitbringt. Zum einen gilt es, für die Mitarbeiter die höchstmögliche Sicherheit zu bieten. Zum anderen ist darauf zu achten, dass die Baustelle ausreichend gekennzeichnet und abgesichert ist, besonders wenn die Arbeit in öffentlichen Bereichen, auf belebten Verkehrsstraßen und Plätzen stattfindet.
Bauarbeiten sind grundsätzlich mit hohem Zeitdruck, einer starken körperlichen Belastung und wechselnden Einsatzorten verbunden. Dazu benötigen die Arbeiten gesonderte Sicherheitsmaßnahmen, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Bedenklich sind Baustellen, die nicht ausreichend gekennzeichnet sind, die unzureichend gesicherte Gerüste und Bereiche aufweisen oder eine Gefahr durch unsachgemäß gelagerte Abfälle und Chemikalien verursachen.
Absicherung der Baustelle durch ein Absperrband und andere Maßnahmen
Baustellen benötigen eine umfassende Absicherung aus einer Vielzahl von Gründen. Zunächst betrifft das natürlich die Sicherheit der vorübergehenden Passanten und gleichzeitig auch die der Arbeiter. Weiterhin spielen versicherungstechnische und rechtliche Vorgaben eine Rolle, die voraussetzen, dass eine Baustelle deutlich gekennzeichnet ist und sicherheitsrelevanten Vorgaben entspricht. Das ist nicht nur bei langfristigen Großprojekten notwendig, sondern auch bei kurzzeitigen Instandsetzungen und Wartungen. Sobald eine Baustelle entsteht, muss sie so abgesichert sein, dass kein Risiko für Menschen und Maschinen besteht. Verantwortlich dafür sind der Bauherr oder die Baufirma.
Kennzeichnung der Baustelle in öffentlichen Bereichen
Sobald eine Baustelle auf einem Grundstück oder in öffentlich zugänglichen Bereichen entsteht, gilt es, für die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle und die Verkehrssicherungspflicht zu sorgen. Das bedeutet, dass die Baustelle mit einem gut sichtbaren Absperrband den Arbeitsschutz und den Passantenschutz gewährleistet, dazu durch Warnschilder auf den Ort der Arbeit hinweist oder mögliche Verkehrseinschränkungen durch Verbotszeichen oder Gebotszeichen kennzeichnet.
Die Verkehrssicherheit muss dabei gewahrt bleiben. Warnschilder geben Auskunft über die nötigen Regelungen. Zusätzlich können Bauarbeiter auch direkt mit Signalfahnen auf die Baustelle verweisen. Neben der Beschilderung ist die Unfallverhütungsvorschrift zu beachten. Das betrifft die Absicherung der Baustelle an allen unzugänglichen und unsicheren Bereichen. Ein wichtiges Verbotszeichen ist dabei das Warnschild „Das Betreten der Baustelle ist verboten.“ Dieses verweist in der Regel auch darauf, dass Eltern für ihre Kinder haften.
Zu beachten ist, dass Verbotsschilder alleine noch nicht ausreichen. Es ist ebenso wichtig, mit Gebotsschildern zu arbeiten und auf eine mögliche Gefährdung, auf eine Rutsch- oder Stolpergefahr hinzuweisen. Schilder haben dabei die Aufgabe, die Aufmerksamkeit der Passanten zu erhöhen. Sehr gut ist eine zusätzliche Beleuchtung und stark farbliche Markierung.
Die sinnvolle Ausstattung für den Arbeitsschutz auf Baustellen
Unterstützende Maßnahmen zu den jeweiligen Hinweisen durch Schilder und Warnsignale dienen nicht nur dem Schutz der Menschen, sondern auch dem Schutz vor Schadensersatzforderungen. Während der Zugang für Unbefugte auf einer Baustelle deutlich sichtbar sein sollte, ist es ebenso notwendig, die gefährlichen Bereiche zu markieren und abzugrenzen, um damit Unfälle, Schäden und andere Risiken zu vermeiden. Das betrifft beispielsweise vorhanden