Arbeitskleidung & Arbeitsschutz

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In vielen handwerklichen und technischen Berufen sind eine funktionelle sowie robuste Arbeitskleidung und Schutzkleidung unerlässlich. Häufig herrschen in handwerklichen Betrieben, auf Großbaustellen und in der Produktion spezielle Arbeitsbedingungen vor, die es erforderlich machen, dass die Mitarbeiter ihre Gesundheit im Rahmen der Arbeitssicherheitsvorschriften über das normale Maß hinaus schützen müssen. [MORE:mehr...]

Arbeitsschutz und Arbeitskleidung für Handwerker

Unternehmen sind generell für ausreichenden Arbeitsschutz verantwortlich. Um diesen zu gewährleisten, müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellt werden, die das Unternehmen und seine Angestellten beim Arbeitsschutz und bei der Unfallprävention unterstützen. Natürlich sind dabei die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft maßgeblich. Ab einer Beschäftigtenzahl von mehr als 20 müssen auch die sogenannten Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Genaue Angaben und Details zu den gesetzlichen Vorschriften finden Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

In kleinen und Ein-Mann-Handwerksbetrieben sind Erkrankungen und Verletzung umso spürbarer: da die Anzahl der Fachleute wesentlich kleiner ist, wird ein Ausfall zu deutlichen Verlusten führen. Anders als in mittelständischen und Großbetrieben ist der Unternehmer in kein organisiertes System eingegliedert, sondern muss sich selbst um angemessene Arbeitssicherheit in seinem Betrieb kümmern. Einige Hilfestellungen hierzu finden Sie weiter unten im Text.

Des Weiteren wichtig zu wissen: der Unternehmer darf seinen Mitarbeitern keine Kosten auferlegen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitssicherheit stehen.

Persönliche Schutzausrüstung: Einsatz und Auswahl

Auch die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist durch den Unternehmer in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören:

  • Kopfschutz,
  • Gesichtsschutz,
  • Handschutz,
  • Körperschutz,
  • Fußschutz,
  • Gehörschutz,
  • Atemschutz,
  • Schutz gegen Absturz.

Die Ermittlung der Gefährdung wird arbeitsplatzbezogen durchgeführt, wonach entschieden wird, welche PSA zu verwenden sind. Die Auswahl und der Einsatz der PSA sind in den Betriebsanweisungen vorzuschreiben. Für die Auswahl müssen bei manchen PSA, beispielsweise Schuhen oder Atemschutzmasken, die betroffenen Mitarbeiter einbezogen werden. Außerdem müssen sie in den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingewiesen werden.

Was man bei der Anschaffung von PSA beachten sollte

Bei der Anschaffung neuer PSA sollten Sie vor allem auf

  • GS-/CE-Kennzeichnung,
  • hohe Schutzwirkung,
  • geringe Belastung und Behinderung,
  • Hautverträglichkeit,
  • guten Tragekomfort,
  • leichte Pflege,
  • geringen Verschleiß

achten.

Arbeitsschutzmaßnahmen konsequent durchsetzen – Mitarbeiter motivieren

Damit die festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgreich in den Berufsalltag implementiert werden, reicht es nicht aus, die geeigneten Arbeitskleidung und PSA zur Verfügung zu stellen und ihren Gebrauch in der Betriebsordnung festzulegen. Mitarbeiter müssen geschult, aufgeklärt und motiviert werden, alle Arbeitsgänge gemäß Vorschriften auszuführen.

Hierzu muss der ständige Gebrauch entsprechender Schutzkleidung wie Sicherheitsschuhe oder Arbeitshandschuhe zu einer Gewohnheit gemacht werden. Oft hilft es, im Rahmen von Schulungen die Konsequenzen von Nichteinhalten der Arbeitsschutzvorschriften aufzuzeigen. Mitarbeiter sollten auf sicherheitswidriges Verhalten hingewiesen werden. Zu guter Letzt sollte man selbst als Vorgesetzter mit gutem Beispiel voran gehen.