Atemschutz – warum ist er in der Braubranche so wichtig?

Viele Arbeiten auf der Baustelle oder in ähnlichen Bereichen sind staubintensiv oder stehen in Verbindung mit Schad- und Giftstoffen. Bespiele dafür sind eine Asbestsanierung, die Arbeit mit einem Presslufthammer oder der aufwendige Abriss eines Hauses. Staub und Schmutz bilden sich beim Bauen oder bei solchen bautechnischen Tätigkeiten in verstärkter Form. Staub ist dabei nicht nur lästig und gelangt in Augen, Mund und Nase, er kann auch die Gesundheit gefährden und zu Atemproblemen und Atemwegserkrankungen führen. Hygienische Voraussetzungen sollen zunächst verschiedene Bauarbeiten vereinfachen und entlasten und den Beschäftigten während seiner Tätigkeit ausreichend schützen. Daher ist ein wirksamer Atemschutz unerlässlich, der besonders den Nasen- und Mundbereich in Form von Atemschutzmasken abdeckt. Der Arbeitsschutz ist gewährleistet, wenn die Atemschutz- und Feinstaubmaske in korrekter Weise verwendet wird und auf die Gefährdungsbeurteilung abgestimmt ist. Das betrifft:

  • das Arbeitsumfeld
  • das Arbeitsverfahren
  • die Art der Staubquellen
  • die Dauer der Staubfreisetzung
  • die vorhandenen Schutzeinrichtungen und Maßnahmen (z. B. Lüftungsanlagen oder Absaugtechniken)
    • Geschichte und Verwendung der Atemschutzmasken

      Nicht allzu verwunderlich ist, dass die ersten Schutzmasken in Zeiten der Pest erfunden wurden. Sie waren dabei schnabelförmig und mit Kräutern gefüllt und sollten gegen die Krankheitserreger helfen, was leider nicht besonders erfolgreich gelang. Die erste richtige Atemschutzmaske erfand 1785 der Franzose Jean-Francois Platre de Rozier als eine von ihm vorgestellte Konstruktion mit Saugschlauch. Im Ersten Weltkrieg kamen erste Gasmasken zum Einsatz und sollten gegen chemische Kampfstoffe schützen. Sie besaßen dabei noch keinen Filter, sondern waren lediglich aus einem imprägnierten Baumwollstoff gefertigt. Im Zweiten Weltkriegkam folgten die ersten Vollgasmasken. An diesen Vorläufern orientieren sich heutige Atemschutzmasken für den Arbeitsschutz und mit Atemfilter. Es gibt sie als Voll- und Halbmaske, als Feinstaubmasken und als Gesichtsschutzschild. Gängig sind Halbmasken für den Staubschutz, so bei Schleifarbeiten, auf der Baustelle oder als Schutz gegen Aerosole beim Auftragen von Farben und Lacken.

      Wann ist der Atemschutz notwendig?

      Atemschutz ist immer dort wichtig, wo eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen bei der Arbeit besteht. Das betrifft Staub, Feinstaub oder giftige Stoffe, die über die Atemwege in den Organismus gelangen können. Ebenso ist der Atemschutz dort notwendig, wo für die Atmung zu wenig Sauerstoff vorhanden ist. Für die korrekte Verwendung gibt es Atemschutzgesetze, die sinnvolle Regelungen in Bezug auf die Tragedauer, die Haltbarkeit und Verwendung von Atemschutz- und Feinstaubmasken aufzeigen. Bestimmte Tätigkeitsfelder erfordern den persönlichen Atemschutz und sind in Form von Masken, Visieren, Filtern und Schutzschildern bei der Arbeit und im Bauwesen unerlässlich. Wenn die Arbeit eine Schutzausrüstung erfordert, ist diese in bestimmten Schutzstufen festgesetzt. Gerade Atemschutzmasken haben typische Aufgaben und sind für die speziellen Bereiche optimiert. Es gibt sie als Einweg- oder Mehrweg-Variante, als Voll- und Halbmaske. Neben der höheren Sicherheit und dem Schutz sind auch der Wartungsbedarf und der Tragekomfort von entscheidender Bedeutung.

      Welche Produkte ermöglichen den Atemschutz?

      Für den Arbeitsschutz werden vor allen Dingen die Voll- und Halbmasken verwendet, die durch einen Filter zusätzlichen Schutz gestatten. Vollmasken sorgen dafür, dass bestimmte gesundheitsgefährdete Stoffe nicht in die Atemwege gelangen und dabei das Gesicht komplett verdeckt ist. Halbmasken sind in der Regel Feinstaubmasken oder partikelfilternde FFP-Masken. Sie schützen Nase und Mund und sind als Einweg- oder Mehrwegmasken erhältlich. Die Einteilung entspricht dabei der Verwendungsmöglichkeit bei einer bestimmten Staubbelastung. Atemschutzmasken mit Partikelfilter verhindern das Einatmen von Staub, Rauch, Gasen, Dämpfen und Aerosolen. Sie sind in FFP-1, FFP-2 und FFP-3-Klassen eingeteilt und verweisen so auf die einzelnen und europaweit festgelegten Schutzstufen und Normen. Je höher die Schutzstufe dabei ist, desto effektiver filtern die Masken Staub und gesundheitsschädliche Schadstoffe.

      • FFP-1-Maske – Einsatzmöglichkeit bei allen nicht-fibrogenen und nicht-toxischen Stoffen und Staubarten mit einer maximalen Konzentration bis zum Vierfachen des Arbeitsplatzgrenzwertes
      • FFP-2-Maske – Einsatzmöglichkeit für eine Schadstoffkonzentration bis zum Zehnfachen des Arbeitsplatzgrenzwertes mit Schutz vor gesundheitsschädlichen Partikeln auf Öl- und Wasserbasis und mit Wirkung gegen Staub, Nebel und Rauch
      • FFP-3-Maske – Einsatzmöglichkeit bei giftigen Stoffen und Aerosolen für den 99 prozentigen Schutz gegen radioaktive und krebserzeugende Stoffe, Mikroorganismen, Pilze, Sporen und Enzyme mit der Konzentration bis zum Dreißigfachen des Arbeitsplatzgrenzwertes.

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